5 Schritte zur Kostenrückerstattung

 

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Ärztliche Verordnung

   

Besorgen Sie sich vor dem Start eines Massage- oder Therapie-Blocks eine ärztliche Verordnung z.B. durch Ihren Haus- oder Facharzt. Nur bei Massagen durch einen gewerblichen Masseur ist keine Verordnung notwendig.

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Bewilligung der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse

   

Die Verordnung muss vor der ersten Massage- oder Therapieeinheit von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Sie können uns die Verordnung gerne vorab vorbeibringen, dann kümmern wir uns für Sie darum.

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Massage oder Therapieeinheiten konsumieren

   

Vereinbaren Sie Ihre Termine entweder telefonisch unter den im Punkt "Team" angeführten Telefonnummern, per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über unseren online Terminkalender.

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Rechnungserstellung durch uns

   

Nach Abschluss der Massage- oder Therapieeinheiten wird Ihnen von uns eine Sammelrechnung über alle Termine ausgestellt. Sie können nach jeder Behandlung bar bezahlen und erhalten diese nur für die Einreichung oder bezahlen alle Einheiten gesammelt nach Erhalt der Rechnung per Überweisung.

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Einreichung bei Ihrer Krankenkasse

   

Wir reichen für Sie auf Wunsch die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung ein. Dazu sind die ärztliche Verordnung und die Bewilligung im Original nötig - welche Sie zu Beginn der Behandlung bei uns hinterlegt haben.